Welche Inhalte braucht das Impressum meines Blogs?

Du hast die ersten Schritte bei der Erstellung Deines Blogs geschafft und WordPress ist unter Deiner Domain aufrufbar? Herzlichen Glückwunsch! Als nächsten Schritt empfehlen wir, gleich das Impressum Deines Blogs zu erstellen, damit Du einen Teil der rechtlichen Anforderungen gleich erledigt hast und Dich bald den schöneren Aspekten des Blogschreibens zuwenden kannst.

Was ist eigentlich das Impressum eines Blog?

Das Impressum gibt Auskunft darüber, wer eine Seite im Internet betreibt und dafür verantwortlich ist. Es ist eine rechtlich vorgeschriebene Herkunftsangabe, die nicht nur für Druckprodukte, sondern auch für digitale Publikationen gilt. Mit anderen Worten: Eine kommerziell genutzte Webseite (und damit auch ein Blog) kommt ohne Impressum nicht aus. Aber schauen wir uns das genauer an:

Wer braucht überhaupt ein Impressum?

Fast jede Seite braucht ein Impressum, also eine Anbieterkennzeichnung, dies ist im § 5 desTelemediengesetz (TMG) geregelt, dieses Gesetz ist die Grundlage für die Impressumspflicht in Deutschland. Das ganze Gesetz kannst Du hier nachlesen.

Ausgenommen von der Impressumspflicht sind nur private Webseiten, die sich an Freunde und Familie richten. Sobald regelmäßig redaktionelle bzw. journalistische Inhalte veröffentlicht werden oder eine gewerbliche Absicht zu erkennen ist, muss das Impressum vorhanden sein. Der Ausdruck „gewerbliche Absicht“ ist hier recht eng zu sehen. Sobald eine Anzeige oder ein Affiliate-Link auf der Seite sind, ist eindeutig eine gewerbliche Absicht zu unterstellen. Wieviel Geld damit verdient wird ist dabei nicht wesentlich, es reicht die Gewinnerzielungsabsicht.

Daher die dringende Empfehlung: Bevor Ihr überhaupt anfangt Euren Blog mit Inhalten zu füllen, erstellt ein Impressum und auch gleich eine Datenschutzerklärung.

Welche Angaben muss das Impressum meines Blogs enthalten?

  • Name des Website-Betreibers bzw. der Firma, inkl. der Rechtsform
  • Anschrift
  • Kontaktdaten (mindestens E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
  • Register und Registernummer des Unternehmens
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Berufsspezifische Daten (Angaben zu Kammer, Berufsbezeichnung/-verband)
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (falls eine behördliche Zulassung des Betriebes erforderlich ist)

Ihr habt ein journalistisches Angebot? Dann muss zusätzlich eine Person genannt werden, die für die Inhalte auf der Webseite verantwortlich ist. Weitere Pflichtangaben gibt es z.B. für Firmen wie AGs und GmbHs, aber das soll hier nicht Gegenstand sein.

Was muss ich beim Impressum noch beachten?

Ganz wichtig: Das Impressum muss nach § 5 des Telemediengesetzes „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Der Link zum Impressum muss also auf jeder Seite des Blogs gut sichtbar platziert sein und auch eindeutig, also mit Impressum oder Anbieterkennzeichnung, benannt sein.

Hilfe beim Erstellen des Impressums: Der Impressum Generator

Mach es Dir leicht uns nutze einen Impressum Generator, der alle wichtigen Fakten abfragt und Dir daraus ein Impressum erstellt, dass Du einfach auf Deine Webseite kopieren kannst. Generatoren findest Du z.B. hier:

Die Informationen in diesem Artikel ersetzt natürlich keine Rechtsberatung. Wer spezielle Anforderungen hat, sollte sich individuell beraten lassen.

Welche Inhalte braucht das Impressum meines Blogs?

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